Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Porzellanmanufaktur Kahla/Thüringen GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Für die Bestellung von Produkten der Porzellanmanufaktur Kahla/Thüringen GmbH, Christian-Eckardt-Straße 38, 07768 Kahla, Deutschland (im Folgenden "Kahla" genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Die AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie werden allen Angeboten und Lieferungen von Kahla zu Grunde gelegt.
(3) Die AGB gehen anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Die AGB gelten auch für künftige Bestellungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich einbezogen werden müssen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei Bestätigung durch Kahla.
2. Angebot und Abschluss
Alle Angebote von Kahla sind freibleibend, das heißt Kahla behält sich die Auftragsannahme innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Eingang der Bestellung vor, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden ist. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.
3. Lieferfrist und Lieferumfang
(1) Liefertermine sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.
(2) Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch Zulieferer von Kahla. In diesen Fällen verzögert sich die Lieferung von Kahla entsprechend. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Kahla zu vertreten ist und bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Dasselbe gilt in Fällen von höherer Gewalt, wie zum Beispiel nicht selbstverschuldeten Streiks oder Betriebsstörungen oder nicht zu vertretenden Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung. Der Kunde wird unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird auf Anforderung unverzüglich zurückerstattet.
(3) Dauert das nicht zu vertretende Leistungshindernis länger als vierzehn (14) Tage an, ist Kahla zum Rücktritt berechtigt.
(4) Die Lieferungen von Kahla verstehen sich ab Werk und einschließlich branchenüblicher Verpackung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes werden nicht zurückgenommen; insoweit ist der Kunde verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(5) Beauftragte Sonderverpackungen, Aufkleber, Einwegpaletten und Folienhüllen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Eine im Einzelfall geregelte Übernahme der Transportkosten beinhaltet nicht die Übernahme der Transportgefahr.
(7) Kahla ist berechtigt, Mindersortierung und Überproduktion auf eigene Rechnung abzusetzen, sofern berechtigte Interessen und Schutzrechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Dies ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Absatz außerhalb der Europäischen Union erfolgt.
(8) Aufträge, die zu einem festen Termin bestellt, dann aber nicht abgenommen werden, unterliegen ab dem dritten (3.) Tag nach der Bereitstellungsanzeige einer Berechnung von Lagergeld (EUR 10,00 pro Palette pro Monat) und Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch zwölf (12) Prozent pro Jahr. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden möglich.
(9) Zu Teillieferungen ist Kahla berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(10) Bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu zehn (10) Prozent des erteilten Auftrages vom Kunden zu akzeptieren, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Die Mehr- und Minderlieferungen sind in diesen Fällen zu vergüten bzw. zu erstatten.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wird.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind zahlbar eingehend durch Gutschrift auf das Konto von Kahla innerhalb von dreißig (30) Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum bzw. durch SEPA Firmenlastschrift nach zehn (10) Tagen mit zwei (2) Prozent Skonto (Teilnahme am SEPA Verfahren nur in Deutschland möglich). Ein Skontoabzug auf jüngere Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
(2) Die Berechnung der Mehrwertsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, entfallen für sämtliche anderen fälligen Forderungen die gegebenenfalls gewährten Zahlungsziele. Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch zwölf (12) Prozent pro Jahr. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden möglich.
(4) Für jede berechtigte Mahnung ist Kahla berechtigt, Schadenersatz in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen. Kahla bleibt berechtigt, einen höheren, der Kunde bleibt berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug und Überschreitung eines Zahlungsziels um dreißig (30) Tage ist Kahla berechtigt, ihre Forderungen insgesamt fällig zu stellen oder die Gestellung von Sicherheiten zu verlangen. Daneben ist Kahla auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Gestellung von Sicherheiten auszuführen.
(6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Für im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Forderungen gilt dies nicht. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt worden sind, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus den bestehenden Geschäftsverbindungen, auch aus früheren und zukünftigen Lieferungen, Eigentum von Kahla. Bis zur Bezahlung der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und Kahla einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen der Ware unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kahla berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im regulären Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde tritt an Kahla sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Die Deckungsgrenze der abgetretenen Forderungen beträgt einhundertzwanzig (120) Prozent des Wertes der jeweils verkauften und gelieferten Vorbehaltsware. Der Kunde ist zum Einziehen der Forderung ermächtigt; die Ermächtigung entfällt mit Zahlungsverzug. Bei Rücknahme der Ware haftet der Kunde für jede Verschlechterung. Für den Rücknahmeaufwand (Transportkosten, Neuverpackung usw.) werden die tatsächlichen Kosten oder nach billigem Ermessen fünfzehn (15) Prozent des Warenwertes angesetzt. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands bleibt möglich.
(3) Der Kunde ermächtigt Kahla schon jetzt, seinen Betrieb und Geschäftsräume zu betreten, zu befahren und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die Inbesitznahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Als Inbesitznahme gilt die Kennzeichnung der Ware für Kahla. Die Inbesitznahme darf durch im Namen von Kahla handelnde Beauftragte erfolgen. Diese müssen sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistung für Sachmängel setzt voraus, dass der Kunde seiner Rügeobliegenheit genügt. Die Ware ist bei Empfang unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Dekor und/oder Gewicht können nicht beanstandet werden. Die beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln.
(2) Für Mängel leistet Kahla zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Die vorstehenden Regelungen zur Mängelhaftung gelten entsprechend, wenn anstatt der vereinbarten eine andere Ware oder Mindermengen geliefert werden.
(4) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung der Ware.
(5) Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kahla. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Hiervon unberührt bleibt außerdem die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Des Weiteren bleibt unberührt die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, das heißt solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
(6) Außer im Fall von Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und sonstiger vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(7) Die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Kunden ebenfalls mit den genannten Einschränkungen.
(8) Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen; dies gilt dann nicht, wenn eine von Kahla zu vertretende, nicht in einem Mangel der Ware bestehende Pflichtverletzung vorliegt.
8. Verwendungsverbote
Markenrechtlich gekennzeichnete Ware darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kahla umgestaltet und veräußert werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kahla und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Jena, Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
(3) Kahla ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Datenschutz und Scoring
(1) Auftragsdaten werden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und weiterverarbeitet, soweit dies für die Abrechnung, Kundenbetreuung und Vertragserfüllung notwendig ist.
(2) Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen (Scoring im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes).
Stand: August 2021